Gebäudehaftpflichtversicherung
Egal ob der Nachbar auf Ihrem Grundstück ausrutscht oder Schnee von Ihrem Dach auf ein parkendes Auto neben Ihrem Haus fällt. Die Gebäudehaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Schäden in Folge von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.
Wofür?
Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstückes sind Sie verpflichtet dieses so gut in Schuss zu halten, dass niemand gefährdet wird. Wenn Dritte doch geschädigt werden, haften Sie dafür. Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen, kann das teuer werden.
Was wird versichert?
Gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, welche mit einem Haus oder Grundstück zusammenhängen.
Versicherte Schäden
Personenschäden
Verletzung, Gesundheitsschädigungen, Tötung, wie auch Vermögensschäden, welche durch den Personenschaden entstanden sind.
Sachschäden
Zerstörung, Beschädigung und Verlust von Sachen. Tötung, Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Verlust von Tieren, wie auch Vermögensschäden, die durch den Sachschaden entstanden sind.
Vermögensschäden
Vermögensschaden, der kein Personen- oder Sachschaden ist, wie zum Beispiel Einkommensverlust oder Wertersatz.
Wer wird versichert?
Alleineigentümer
Davon unabhängig, ob die Liegenschaft selbst bewohnt wird oder nicht
Miteigentümer
Beispielsweise Stockwerkeigentümer
Miteigentümer
Beispielsweise Stockwerkeigentümer
Wann und für wen ist die Versicherung zu empfehlen?
Ergänzend zur Gebäudehaftpflicht kann die Gebäuderechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Wann und für wen ist die Versicherung zu empfehlen?
Für jeden Immobilienbesitzer wird die Gebäudehaftpflichtversicherung empfohlen, vor allem für: Gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, welche mit einem Haus oder Grundstück zusammenhängen
Eigentümer vermieteter Immobilien
Eigentümer unbebauter Grundstücke, besonders wenn noch Bebauung geplant ist oder der Baubeginn noch nicht feststeht
Eigentümer von Stockwerken
Personen, die in der eigenen Eigentumswohnung leben: Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Miteigentümern greift die Versicherung (Wohnen Sie im Eigenheim mit bis zu drei Wohneinheiten, werden durch die private Haftpflicht die meisten Risiken des Immobilieneigentums abgedeckt.)