Reise­versicherung

Der Begriff Reiseversicherung umfasst verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Risiken im Zusammenhang mit einer Reise absichern. Reiseversicherungen werden abgeschlossen, um beispielsweise aufgrund einer Erkrankung von dem Urlaub, von der Buchung des Fluges und des Hotels zurücktreten zu können.

Gedeckte Schäden

Folgende Schäden können Sie mit einer Reiseversicherung abdecken:

  • Annullationskosten

  • Versicherung gegen Nichtantritt

  • Abbruch oder Unterbuch einer Reise


Abbruch oder
Unterbruch der Reise

Als Abbruch oder Unterbruch einer Reise gilt:

  • direkte Rückreise in die Schweiz
  • ärztliche Behandlung im Ausland oder lebensnotwendige Medikamente und Transport
  • Rettungs- und Suchaktionen
  • Unfall im Ausland inklusive Rechtsberatung
  • Bergungen, Abschleppen und Reparaturen im Ausland
  • Organisation von einem Ersatzfahrzeug inklusive Kostenübernahme
  • Forderungen aus Ihrer Nutzung von Miet- und Sharingfahrzeugen bis 5’000 Franken

Reise-Rechtsschutz

Der Reiserechtsschutz versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich Reisen und Urlaub. In Europa, Madeira, den Mittelmeerstaaten und den kanarischen Inseln gilt der Reiserechtsschutz für Versicherte. Für andere Länder kann für einen bestimmtem Zeitraum (meistens 6 Wochen) eine Versicherung mit einer fixierten Höchstentschädigung abgeschlossen werden. Berufsreisen sind jedoch nicht mitversichert. Auch bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern kommt der Versicherungsschutz zur Hilfe. Dabei gelten immer die Regelungen des Privatrechtschutzes.