Gebundene Vorsorge 3a

Die Säule 3a ist dazu da, Lücken in der Vorsorge zu schliessen, damit Sie Ihr Leben in der Pension geniessen können.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist eine private Vorsorge die ungebunden realisiert wird. Das Geld in der Säule 3a ist grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden und kann nur in seltenen Fällen schon früher ausbezahlt werden.

Mit einer Einzahlung in die Säule 3a können Sie das Geld einfach für später zur Seite legen. Dies geht bis zu einem festgelegten Maximalbetrag in der Säule 3a. Sie können damit auch Steuern sparen.

Die private Vorsorge wird vom Bund gefördert. Die Einzahlungen in die Säule 3a kann man deshalb von den Steuern abziehen. Das gesamte Guthaben muss nicht als Vermögen versteuert werden.

Um hohe Steuern bei einer Auszahlung von allem Kapital auf einmal zu vermeiden, legen Sie am besten in verschiedenen Produkten an. Zum Beispiel Lebensversicherungen in der Säule 3a, 3a-Konten oder 3a-Depots. So können Sie sich Ihr Erspartes während mehrerer Jahre gestaffelt auszahlen lassen und dadurch die Steuerprogression brechen. Achtung: Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.

Banken und Versicherungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten der gebundenen Vorsorge an. Der Vorteil bei einer Versicherung: Sie können die Risiken Invalidität und Todesfall mit absichern.

So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie im Alter Ihren Lebensstandard beibehalten können, sondern auch, dass Ihre Liebsten gut abgesichert sind, falls Ihnen etwas zustossen sollte.


Säule 3a auf einen Blick

  • Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen. Das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen besteuert.

  • Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen. Das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen besteuert.

  • Mit der Säule 3a können Sie Steuern sparen. Das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen besteuert.

  • Es gibt einen jährlichen Maximalbetrag für die Säule 3a.

Auszahlung der
Säule 3a

Normalerweise darf das Vorsorgeguthaben der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem normalen Rentenalter ausbezahlt werden. Für Frauen heisst dies mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren.

In manchen Fällen ist auch ein Vorbezug der gebundenen Vorsorge möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital in folgenden Fällen vorzeitig auszahlen lassen:

  • Erwerb oder Bau von Wohneigentum

  • Rückzahlung eines Hypothekar-Darlehens

  • Beginn einer Selbständigkeit

  • Auswanderung

  • Bezug einer Invalidenrente

  • Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule)

In einigen Fällen ist auch nur eine Teilauszahlung möglich. Dazu sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater.