Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfall­versicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nicht­berufsunfällen oder Berufs­krankheiten.

Im Detail

Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Sie hilft mit ihren Leistungen, den gesundheitlichen und finanziellen Schaden wiedergutzumachen, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), private Versicherer oder öffentliche Unfallversicherungskassen und Krankenkassen führen je nach Versichertenkategorie die Unfallversicherung durch.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sieht als Versicherungsleistungen einerseits Pflegeleistungen und Kostenvergütungen und andererseits Geldleistungen vor.

Der Arbeitgeber bezahlt die Prämie für Berufsunfälle, der Arbeitnehmer diejenige für Nichtberufsunfälle. Die Prämien sind unterschiedlich hoch, je nach Einkommen und Art des Betriebes. 

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Die Schweiz hat zudem verschiedene Übereinkommen ratifiziert, die von internationalen Organisationen zu bestimmten Aspekten des sozialen Schutzes erarbeitet worden sind.

Vorteile der Ergänzung
zur obligatrorischen Unfallversicherung
auf einen Blick

Wie bei der Krankenkasse gibt es auch beim UVG Zusatzversicherung, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen:

Mögliche Zusatz­versicherungen

  • Deckung des Lohnausfalls über den UVG-Höchstlohn von CHF 148‘200

  • Übernahme der Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern auf der ganzen Welt

  • Deckung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen wurden

  • Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Heilungskosten, infolge früherer nicht versicherten Unfälle

  • Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen bei In­va­li­di­tät und Tod